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Aus NORDIAS wurde ZSH:
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Aus NORDIAS wurde ZSH
Zum 1. Januar 2022 wurde die NORDIAS GmbH Versicherungsmakler auf die ZSH GmbH Finanzdienstleistungen verschmolzen. ZSH übernimmt im Rahmen der Verschmelzung die Gesamtrechtsnachfolge der NORDIAS: Das Unternehmen NORDIAS GmbH Versicherungsmakler gibt es in der Folge als eigenständige Marke nicht mehr.
Aktuelle Informationen
Wichtige Informationen zur Datenmigration zum 1. Januar 2023
Wichtige Informationen zum ZSH-CRM und zur Provisionsabrechnung
Für das Jahr 2023 wünschen wir Ihnen beruflich und privat alles Gute und vor allem: bleiben Sie gesund! Haben Sie stets genug Energie, um für Ihre Kunden da zu sein und Ausdauer, um Ihre persönlichen Ziele zu erreichen.
Wir bei der ZSH starten mit einer guten Nachricht ins neue Jahr: Die am 14. November 2022 angekündigte Datenmigration in das ZSH-CRM ist erfolgreich verlaufen. Die ZSH hat nun zum Jahresbeginn sämtliche Services der Nordias übernommen.
Was das konkret für Sie bedeutet, erfahren hier.
Wichtige Informationen zu Ihrer ersten ZSH-Provisionsabrechnung in 2023
Ergänzend zu unserem Informationsschreiben vom 16. Januar 2023 informieren wir Sie heute im letzten Teil unserer Kommunikationsserie speziell zum Thema Provision.
Sie haben Fragen? Hier finden Sie die Antworten.

PROFITIEREN SIE VON DER ZUSAMMENFÜHRUNG
Beide Unternehmen sind bzw. – im Fall der NORDIAS – waren Teil der MLP Gruppe, die mit dieser Entscheidung die Prozesse optimiert und zwei Makler zu einem zusammenführt. Wir sind uns sicher, dass alle Beteiligten davon profitieren werden.
ZSH GmbH Finanzdienstleistungen ist ein Versicherungsmakler für anspruchsvolle Kunden mit besonderer Expertise im Bereich Zahnmedizin. Die Expertinnen und Experten der ZSH beraten und betreuen seit 50 Jahren über 50.000 Kunden in allen Fragen zu Finanzen, Absicherung, Zukunftsplanung und Immobilien.
NORDIAS bringt durch die Zusammenführung seine Kompetenz im Geschäftsbereich Kompositversicherungen in die ZSH ein.
ZSH GmbH Finanzdienstleistungen ist somit Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zu Finanzen, Absicherung, Zukunftsplanung, Immobilien und Kompositgeschäft.
Ihr Kontakt zu uns
SERVICECENTER
E-Mail:
Telefon: 06221 837-440
Schadenservice
E-Mail:
Telefon: 06221 837-4110
TOP FAQ´s
Ihre Provisionsabrechnung finden Sie ab sofort im ZSH-CRM. Wir stellen Ihnen jeden Monat eine Abrechnung bereit, und zwar auch dann, wenn es in der jeweiligen Abrechnungsperiode keine Provisionsflüsse gibt. Es kann also sein, dass Sie ein Dokument vorfinden, auf denen sich keine Umsätze befinden.
Es ist auch möglich, dass Provisionsbeträge, die Sie im Abrechnungsmonat erwarten, noch nicht in der Abrechnung berücksichtigt werden konnten. Dies ist immer dann der Fall, wenn die maschinellen Verbuchungen nicht vollständig vor dem jeweiligen Abrechnungsstichtag erfolgt sind. Die Verarbeitung dieser Buchungen erfolgt dann zeitverzögert: Auszahlung und Abrechnung dieser Beträge erfolgt somit automatisch mit kommenden Abrechnungen. Sie müssen also selbst nicht aktiv werden und selbstverständlich geht Ihnen nichts verloren!
Bisher haben Sie lediglich einen Einzelnachweis zum Auszahlungsbetrag gemeinsam mit einem Anschreiben erhalten. Für Abrechnungen ab dem Jahr 2023 stellen wir Ihnen im ZSH-CRM monatlich folgende Dokumente (PDF) zur Verfügung:
PROVISIONSABRECHNUNG (MONAT)
Hier sehen Sie Ihre Provisionen des Abrechnungsmonats der jeweiligen Sparten und den Saldo.
EINZELNACHWEIS (GELDEINGANG)
Mit dem Einzelnachweis erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung aller einzelnen Verträge, die in der jeweiligen monatlichen Provisionsabrechnung abgerechnet wurden.
DIE ANTRAGSSCHWEBE
In der Antragsschwebeliste sehen Sie, welche Vergütungen noch ausstehen. Vertragsänderungen werden von der Antragsschwebeliste nicht erfasst.
DIE KUMULIERTE JAHRESAUSWERTUNG
Verschaffen Sie sich mit diesem Report einen schnellen Überblick über Ihr Provisionskonto und verfolgen Sie Monat für Monat die Entwicklung der Bewertungssummen der einzelnen Sparten.
PROVISIONSABRECHNUNG (JAHR)
Sie erhalten nach Ablauf des Kalenderjahres eine Provisionsabrechnung, die den Zeitraum eines gesamten Jahres umfasst. Diese Abrechnung werden Sie erstmalig im Januar 2024 für das Jahr 2023 erhalten.
Bisher haben Sie Ihre Provisionsabrechnung und -auszahlung immer um den 15. des Folgemonats erhalten.
Neu ist, dass die ZSH Ihnen die Provisionsabrechnung bereits zum 1. des Folgemonats rückwirkend für den Abrechnungsmonat im ZSH-CRM zum Abruf bereitstellen wird (erstmals zum 1. Februar 2023 für den Monat Januar 2023). Bitte beachten Sie, dass die ZSH die Provisionsabrechnung nur über diesen Weg zur Verfügung stellen wird. Die Auszahlung der Provision erfolgt am ersten Arbeitstag des Folgemonats, so dass die Gutschrift etwas früher als bisher – nach den üblichen Banklaufzeiten von 2-3 Tagen – auf Ihrem Konto sein wird.
Außerdem ist neu, dass Abrechnungen ab dem Jahr 2023 auf der Grundlage der ZSH-Provisionsordnung vorgenommen werden. Daher können sich im Vergleich zu vorangegangenen Abrechnungen bei einzelnen Verträgen Abweichungen zur bisherigen Vergütungshöhe ergeben. Bitte seien Sie beruhigt, wir haben bei unseren Überprüfungen festgestellt, dass in Summe Ihre Gesamtvergütung nahezu unverändert bleiben wird. Wie sich die Vergütung im Einzelfall im Detail darstellt, sehen Sie in Ihrer ersten Provisionsabrechnung.
Achtung: Provisionen, die das Jahr 2022 betreffen, werden noch auf dem bisherigen Weg abgerechnet und ausgezahlt. Die zugehörige Provisionsabrechnung wird Ihnen, wie gewohnt, im D-Office bereitgestellt und kann dort bis zum 31. März 2023 abgerufen werden.
Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Provisionsordnung der ZSH. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie im ZSH-CRM auf die aktuelle Version der ZSH-Provisionsordnung mit den derzeit gültigen Wertungssummenfaktoren und Informationen zu Stornohaftungszeiten zugreifen. Bitte beachten Sie, dass die Provisionsordnung ein sich regelmäßig veränderndes Dokument ist. Die gültige Version ist für Sie jederzeit im ZSH-CRM verfügbar. Im ZSH CRM Handbuch finden Sie eine kurze Beschreibung, wie Sie zur ZSH-Provisionsordnung gelangen.
Bei Fragen rund um das Thema Provision sind wir gerne für Sie da.
Telefon: 06221 837- 4190
E-Mail:
Ab sofort finden Sie im ZSH-CRM die Vertragsakte Ihrer Kunden inkl. der Vertragsdaten und zugehörigen Vermittlerkopien. Die Daten werden täglich aktualisiert. In wenigen Einzelfällen ist die Dokumentenmigration noch nicht vollständig abgeschlossen. Seien Sie also nicht irritiert, falls Sie ein historisches Vertragsdokument in der Kundenakte vermissen sollten.
Bis zum 31. März 2023 stehen Ihnen die Vertragsdaten und die historischen Vermittlerkopien noch im Vermittlerportal der DOMCURA (D-Office) zur Verfügung. Der Stand der Vertragsdaten entspricht dem vom 15. Dezember 2022 und wird nicht mehr aktualisiert.
Neben der Vertragsakte Ihrer Kunden finden Sie im ZSH CRM auch alle Informationen zum Thema Provisionen, nämlich die aktuell gültige Provisionsordnung der ZSH sowie Ihre Provisionsabrechnungen.
Damit Sie sich für das ZSH-CRM registrieren können, haben wir Ihnen separat eine personalisierte Registrierungs-E-Mail im Anschluss an diesen Newsletter zugesandt.
First Level Support:
Telefon: 06221 837-4191
E-Mail:
Hilfe für den Registrierungsprozess finden Sie im Video.
Im Video sprechen wir von der Umsatzsteuernummer – gemeint ist Ust.-ID-Nr. / Steuernummer.
Keine Sorge, wir lassen Sie nicht alleine: Unser CRM Handbuch bietet Ihnen in kurzen Abschnitten eine Einführung zu Aufbau und zu den Funktionen des CRM:
Nach erfolgreicher Registierung können Sie das ZSH-CRM jederzeit auf der Webseite vertriebspartner.zsh.de unter dem Menüpunkt Download ZSH-CRM herunterladen.
Für den Download benötigen Sie Ihren Benutzernamen sowie ihr Passwort, das Sie im Rahmen des Registierungsprozesses vergeben haben.
Wie in unserem Informationsschreiben vom 14. November 2022 angekündigt, wurde der NAFI Online KFZ-Rechner abgeschaltet. Nach gründlicher Abwägung haben wir uns entschlossen, derzeit keine alternative Berechnungsmöglichkeit anzubieten.
Wir sind gerne für Sie da! Hier finden Sie Ihren Kontakt zu uns, auch im Schadenfall.
Bitte nutzen Sie im Schadenfall unseren Schadenservice. Nutzen Sie einfach die entsprechenden Schadenformulare.
WEITERE FAQ´s
Beide Unternehmen sind bzw. – im Fall der NORDIAS – waren Teil der MLP Gruppe, die mit dieser Entscheidung die Prozesse optimiert und zwei Makler zu einem zusammenführt. Wir sind uns sicher, dass alle Beteiligten davon profitieren werden.
ZSH GmbH Finanzdienstleistungen ist somit Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zu Finanzen, Absicherung, Zukunftsplanung, Immobilien und Komposit-Geschäft.
ZSH GmbH Finanzdienstleistungen ist ein Versicherungsmakler für anspruchsvolle Kunden mit besonderer Expertise im Bereich Zahnmedizin. Die Expertinnen und Experten der ZSH beraten und betreuen seit mehr als 50 Jahren über 50.000 Kunden in allen Fragen zu Finanzen, Absicherung, Zukunftsplanung und Immobilien. NORDIAS bringt durch die Zusammenführung seine Kompetenz im Geschäftsbereich Komposit-Versicherungen in die ZSH ein.
Und davon profitieren Sie: Mit ZSH haben Sie somit einen erfahrenen Partner für alle Belange rund um Finanzen, Absicherung und Vorsorge an Ihrer Seite – und das für alle Sparten.
ZSH GmbH Finanzdienstleistungen ist ein Versicherungsmakler für anspruchsvolle Kunden mit besonderer Expertise im Bereich Zahnmedizin. Wir sind in der Lage, uns auf Ihre unterschiedlichsten Kunden einzustellen und optimale Lösungen zu erarbeiten. Ihre Kunden sind uns willkommen!
Die DOMCURA AG ist und bleibt weiterhin Teil des Konzernverbunds. Somit können wir Ihnen auch weiterhin Produkte unseres Schwesterunternehmens anbieten.
Seit 2009 gehört die ZSH zur MLP Gruppe, einem der führenden unabhängigen Beratungshäuser in Deutschland. Das bedeutet für unsere Kunden, dass wir stets das für sie am besten geeignete Produkt auswählen können – ohne einem Konzerndruck zu unterliegen. MLP berät Privat- und Firmenkunden sowie institutionelle Investoren umfassend in wirtschaftlichen und finanziellen Fragen und verfügt über eine eigene Research-Abteilung. Auf dieses Know-how zugreifen zu können, ist für Vermittler und Kunden ein enormer Vorteil.
Ja, bei entsprechender Zulassung können wir Ihnen nun auch mit Finanzprodukten weiterhelfen.
Für alle Fragen rund um Anträge wenden Sie sich bitte an unseren Service:
Auch bei bestehenden Verträgen wird es keine Änderungen geben, diese laufen unverändert weiter. Alle Verträge finden Sie im ZSH-CRM und bis 31. März 2023 im D-Office. Der Bestand im D-Office wird jedoch nicht mehr aktualisiert. Er hat den Stand 15. Dezember 2022.
Bitte beachten Sie außerdem die neue Firmierung.
Nein. ZSH hat im Rahmen der Verschmelzung die Gesamtrechtsnachfolge der NORDIAS übernommen. Das Unternehmen NORDIAS GmbH Versicherungsmakler ist in Folge der Verschmelzung als eigenständige Marke nicht mehr vorhanden.
Wir haben uns entschlossen, das maklerseitig geführte Inkasso nicht mehr fortzuführen. Das bedeutet für Sie:
Haben Sie den Versicherungsbeitrag bisher direkt an Ihren Versicherer gezahlt, ändert sich für Sie nichts. Sie erhalten Ihre Rechnung wie gewohnt vom Versicherer und dieser zieht den entsprechenden Betrag von Ihrem Konto ein, sofern Sie dies vereinbart haben.
Haben Sie den Versicherungsbetrag bislang an NORDIAS gezahlt, wird sich Ihr Versicherer mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ab der nächsten Hauptfälligkeit die Rechnung zur Verfügung stellen. Sollten Sie mit NORDIAS vereinbart haben, dass die Versicherungsbeträge von Ihrem Konto eingezogen werden, erlischt diese Lastschriftermächtigung, da sie nicht automatisch vom Versicherer übernommen werden kann. Möchten Sie die Beträge auch zukünftig von Ihrem Konto durch den Versicherer einziehen lassen, müssen Sie dies mit ihm neu vereinbaren (neues SEPA-Lastschriftmandat).
Haben Sie zu einem Vertrag vereinbart, dass der Versicherungsbetrag auf mehrere Raten, die im Laufe eines Jahres gezahlt werden, aufgeteilt wird (unterjährige Zahlungsweise), buchen wir die noch offenen Beträge bis zur nächsten Hauptfälligkeit von Ihrem Konto ab. Danach wechselt der Vertrag in das Direktinkasso des Versicherers, d. h., Sie zahlen Ihren Versicherungsbetrag direkt an Ihren Versicherer. Möchten Sie an der unterjährigen Zahlung des Versicherungsbetrags festhalten, müssen Sie dies ab der nächsten Hauptfälligkeit mit Ihrem Versicherer neu vereinbaren.
Die aktuelle Courtagevereinbarung regelt die Fragen zur Haftung.