Tipps zur Schadenmeldung
Verhaltensmaßnahmen im Schadenfall für Versicherungsnehmer und Vermittler.
Eine abschließende Prüfung und Aussage zur Kostenübernahme kann erst nach Vorlage aller angeforderter Unterlagen erfolgen.
- Die Schadenanzeige unverzüglich vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück
- Die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle
- Den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft; kann nachgereicht werden
- Den Kostenvoranschlag für Gebäudeschäden
- Die Belege bzw. Quittungen über die Erstanschaffungen der entwendeten bzw. beschädigten Gegenstände
- Die Aufstellung der entwendeten und/oder beschädigten Gegenstände mit der Angabe von Anschaffungsjahr und Anschaffungskosten
- Die Kopie der Stehlgutliste, die Sie der Polizei unverzüglich überlassen müssen!
Diese beiden Listen sind unverzüglich - spätestens innerhalb einer Woche - dem Versicherer als auch der Polizei einzureichen, damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden !
- Die Schadenfotos
- bei entwendetem Bargeld geben Sie bitte an, wo sich dieses befand, und wie es gegen die Wegnahme gesichert war! (bitte Nachweise einreichen – z.B. Kontoauszüge, Kassenbuch)
- Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück, insbesondere genaue Schadenursachenschilderung und Hergang des Schadens
- Tagebuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft
- Ist die Brandstelle durch die Kripo bereits freigegeben worden? Ja/Nein?
- schadenbedingte Kostenvoranschläge
- aussagekräftige Schadenphotos sowohl der Ursache als auch der eingetretenen Folgeschäden
- die von Ihnen geschätzte Gesamtschadenhöhe (unverbindlich)?
- Zeitungsartikel / Presseberichte
- Schadenminderungsmaßnahmen (keine Reparatur) sind vom Versicherungsnehmer zu veranlassen
- Die Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück, insbesondere genaue Schadenursache und -hergang und –tag.
- Die Reparaturrechnung der Behebung des Rohrbruchs im Original (reine Leckageabdichtung ohne Sanierungsmaßnahmen oder andere Reparaturen) Bitte bewahren Sie das beschädigte Rohrstück bis zur abschließenden Regulierung auf.
- Den schadenbedingten Kostenvoranschlag für die Folgeschäden (z. B. Putz, Maler, Fliesen) oder eine Vorab-Aufstellung über die Beseitigung der Schäden in Eigenleistung ( Material / Stunden )
- aussagekräftige Schadenphotos von der Ursache und den Folgeschäden
- Die von Ihnen geschätzte Schadenhöhe in € (unverbindlich)
Sind die beschädigten Gebäudebestandteile ( wasserführende Anlagen ) in den letzten 5 Jahren erneuert / repariert worden, wenn ja von wem?
- Die Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück
Die Angabe zum Schadentag ist verbindlich sowie obligatorisch auszufüllen - Den Kostenvoranschlag für die sturmbedingten Folgeschäden
- Die Schadenphotos ab € 400 Schadenhöhe
- Die von Ihnen geschätzte Schadenhöhe in €
Bitte beachten Sie, dass reine Schadenminderungsmaßnahmen (z. B. Notabdichtung, aber keine Reparatur) vom Versicherungsnehmer zu veranlassen sind.
- Schadenanzeige ausgefüllt und unterschrieben zurück
- War der gesamte Grund und Boden des versicherten Grundstückes überflutet?
- War die Ursache eine Ausuferung eines oberirdischen Gewässers?
- Wie hoch war das Grundstück überflutet?
- Durch welche Öffnungen drang das Wasser in das Haus ein? Reichen Sie bitte entsprechende Zeitungsartikel ein und versuchen Sie auf Fotos den Weg des Wassers in das Gebäude zu beschreiben.
- Des Weiteren bitten wir um schadenbedingte Kostenvoranschläge und aussagekräftige Schadenphotos.
Die ZSH GmbH Finanzdienstleistungen weist vorab auf den vereinbarten Selbstbehalt hin.
- Die Schadenanzeige unverzüglich vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück
- Die Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige mit Tagebuchnummer der Polizei
- Den Erstanschaffungsbeleg des Fahrrades (mit Fahrradrahmen-Nr.)
- Den Schlüssel von der Fahrradsicherungsanlage (z. B. Schloss)
- Die Meldung bei dem Fundbüro; ca. 3 Wochen nach Entwendung nachfragen
- Den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft; kann nachgereicht werden
- Ist kein Anschaffungsbeleg vorhanden eventuell Zweitschrift oder Quittung einreichen (ggf. Foto / Gebrauchsanweisung, Fahrradpass).
- Eine verbindliche Angabe zum Schadentag ist obligatorisch und unverzichtbar!
- Die Schadenanzeige ausgefüllt und unterschrieben zurück
- Den Kostenvoranschlag für schadenbedingte Reparaturen
- Die Aufstellung der beschädigten Gegenstände/Gebäudeteile
- Die Angabe, wo der Blitz eingeschlagen ist, wenn möglich durch Schadenfoto belegen
Die Schadenphotos - Ggf. Zeitungsberichte über Schäden in der Nachbarschaft/Region, Internetauszug etc.
- Die Erstanschaffungsrechnung der vom Schaden betroffenen Sache(n)
Bewahren Sie bitte die beschädigten Teile bis zur abschließenden Regulierung durch ZSH GmbH Finanzdienstleistungen oder den Versicherer auf.
- Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück
- qualifizierter Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens
- aussagekräftige Schadenphotos
- polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft
- Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft
- von Ihnen geschätzte Schadenhöhe (unverbindlich)
Um den Schaden dem Grunde nach prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück
- Fotos, die eine Beschädigung erkennen lassen sowie die Gegebenheiten der Baustelle wiedergeben
- Leistungsverzeichnis/Erstangebot für die beschädigten Sachen
- Kostenvoranschläge zur Schadenbeseitigung
ZSH GmbH Finanzdienstleistungen weist der Form halber auf die Selbstbeteiligung hin.
Damit wir für Sie eine Deckungsschutzanfrage beim Versicherer halten können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen bzw. Unterlagen:
- Wann genau hat sich welches Ereignis zugetragen, für das Deckungsschutz angefragt werden soll?
- Den bisherigen Schriftverkehr zu diesem Ereignis, sofern vorhanden.
Nach Erhalt werden wir eine Deckungsschutzanfrage für Sie beim Versicherer halten.
- Die Schadenanzeige ausgefüllt und unterschrieben zurück
- Den gesamten Schriftverkehr, den Sie vom Anspruchsteller erhalten haben
Bitte haben Sie Verständnis für die folgenden vorsorglichen Hinweise:
- Erkennen Sie bitte keine Entschädigungspflicht an (z. B. durch Bezahlung einer Rechnung des Anspruchstellers) und beauftragen Sie wegen der gegen Sie gerichteten Ansprüche keinen Rechtsanwalt.
- Falls ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt oder Klage gegen Sie erhoben wird, senden Sie uns bitte den Antrag, die Klageschrift und ggfs. die Terminvorladung zu.
- Ergeht gegen Sie ein Mahnbescheid, erheben Sie bitte selbst fristgerecht Widerspruch und senden Sie uns Durchschriften des Mahnbescheides und des Widerspruchs.
Wichtiger allgemeiner Hinweis: Eine abschließende Prüfung und Aussage zur Kostenübernahme kann erst nach Vorlage aller angeforderter Unterlagen erfolgen.