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Tipps zur Schadenmeldung

Verhaltensmaßnahmen im Schadenfall für Versicherungsnehmer und Vermittler.

Wichtiger allgemeiner Hinweis:

Eine abschließende Prüfung und Aussage zur Kostenübernahme kann erst nach Vorlage aller angeforderter Unterlagen erfolgen.

Bei Einbruchdiebstahl:
  • Die Schadenanzeige unverzüglich vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück
  • Die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle
  • Den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft; kann nachgereicht werden
  • Den Kostenvoranschlag für Gebäudeschäden
  • Die Belege bzw. Quittungen über die Erstanschaffungen der entwendeten bzw. beschädigten Gegenstände
  • Die Aufstellung der entwendeten und/oder beschädigten Gegenstände mit der Angabe von Anschaffungsjahr und Anschaffungskosten
  • Die Kopie der Stehlgutliste, die Sie der Polizei unverzüglich überlassen müssen!

Diese beiden Listen sind unverzüglich - spätestens innerhalb einer Woche - dem Versicherer als auch der Polizei einzureichen, damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden !

  • Die Schadenfotos
  • bei entwendetem Bargeld geben Sie bitte an, wo sich dieses befand, und wie es gegen die Wegnahme gesichert war! (bitte Nachweise einreichen – z.B. Kontoauszüge, Kassenbuch)
Bei Feuerschäden:
  • Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück, insbesondere genaue Schadenursachenschilderung und Hergang des Schadens
  • Tagebuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft
  • Ist die Brandstelle durch die Kripo bereits freigegeben worden? Ja/Nein?
  • schadenbedingte Kostenvoranschläge
  • aussagekräftige Schadenphotos sowohl der Ursache als auch der eingetretenen Folgeschäden
  • die von Ihnen geschätzte Gesamtschadenhöhe (unverbindlich)?
  • Zeitungsartikel / Presseberichte
  • Schadenminderungsmaßnahmen (keine Reparatur) sind vom Versicherungsnehmer zu veranlassen
Bei Leitungswasserschäden:
  • Die Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück, insbesondere genaue Schadenursache und -hergang und –tag.
  • Die Reparaturrechnung der Behebung des Rohrbruchs im Original (reine Leckageabdichtung ohne Sanierungsmaßnahmen oder andere Reparaturen) Bitte bewahren Sie das beschädigte Rohrstück bis zur abschließenden Regulierung auf.
  • Den schadenbedingten Kostenvoranschlag für die Folgeschäden (z. B. Putz, Maler, Fliesen) oder eine Vorab-Aufstellung über die Beseitigung der Schäden in Eigenleistung ( Material / Stunden )
  • aussagekräftige Schadenphotos von der Ursache und den Folgeschäden
  • Die von Ihnen geschätzte Schadenhöhe in € (unverbindlich)
    Sind die beschädigten Gebäudebestandteile ( wasserführende Anlagen ) in den letzten 5 Jahren erneuert / repariert worden, wenn ja von wem?
Bei Sturmschäden:
  • Die Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück
    Die Angabe zum Schadentag ist verbindlich sowie obligatorisch auszufüllen
  • Den Kostenvoranschlag für die sturmbedingten Folgeschäden
  • Die Schadenphotos ab € 400 Schadenhöhe
  • Die von Ihnen geschätzte Schadenhöhe in €

Bitte beachten Sie, dass reine Schadenminderungsmaßnahmen (z. B. Notabdichtung, aber keine Reparatur) vom Versicherungsnehmer zu veranlassen sind.

Bei Elementarschäden Überschwemmungsschäden:
  • Schadenanzeige ausgefüllt und unterschrieben zurück
  • War der gesamte Grund und Boden des versicherten Grundstückes überflutet?
  • War die Ursache eine Ausuferung eines oberirdischen Gewässers?
  • Wie hoch war das Grundstück überflutet?
  • Durch welche Öffnungen drang das Wasser in das Haus ein? Reichen Sie bitte entsprechende Zeitungsartikel ein und versuchen Sie auf Fotos den Weg des Wassers in das Gebäude zu beschreiben.
  • Des Weiteren bitten wir um schadenbedingte Kostenvoranschläge und aussagekräftige Schadenphotos.

Die ZSH GmbH Finanzdienstleistungen weist vorab auf den vereinbarten Selbstbehalt hin.

Bei Fahrraddiebstahlschäden:
  • Die Schadenanzeige unverzüglich vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück
  • Die Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige mit Tagebuchnummer der Polizei
  • Den Erstanschaffungsbeleg des Fahrrades (mit Fahrradrahmen-Nr.)
  • Den Schlüssel von der Fahrradsicherungsanlage (z. B. Schloss)
  • Die Meldung bei dem Fundbüro; ca. 3 Wochen nach Entwendung nachfragen
  • Den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft; kann nachgereicht werden
  • Ist kein Anschaffungsbeleg vorhanden eventuell Zweitschrift oder Quittung einreichen (ggf. Foto / Gebrauchsanweisung, Fahrradpass).
Bei Blitzschlagüberspannung:
  • Eine verbindliche Angabe zum Schadentag ist obligatorisch und unverzichtbar!
  • Die Schadenanzeige ausgefüllt und unterschrieben zurück
  • Den Kostenvoranschlag für schadenbedingte Reparaturen
  • Die Aufstellung der beschädigten Gegenstände/Gebäudeteile
  • Die Angabe, wo der Blitz eingeschlagen ist, wenn möglich durch Schadenfoto belegen
    Die Schadenphotos
  • Ggf. Zeitungsberichte über Schäden in der Nachbarschaft/Region, Internetauszug etc.
  • Die Erstanschaffungsrechnung der vom Schaden betroffenen Sache(n)

Bewahren Sie bitte die beschädigten Teile bis zur abschließenden Regulierung durch ZSH GmbH Finanzdienstleistungen oder den Versicherer auf.

Bei Vandalismusschäden:
  • Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück
  • qualifizierter Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens
  • aussagekräftige Schadenphotos
  • polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft
  • Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft
  • von Ihnen geschätzte Schadenhöhe (unverbindlich)
Bei Bauleistungsschäden:

Um den Schaden dem Grunde nach prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück
  • Fotos, die eine Beschädigung erkennen lassen sowie die Gegebenheiten der Baustelle wiedergeben
  • Leistungsverzeichnis/Erstangebot für die beschädigten Sachen
  • Kostenvoranschläge zur Schadenbeseitigung

ZSH GmbH Finanzdienstleistungen weist der Form halber auf die Selbstbeteiligung hin.

Bei Rechtsschutzschäden:

Damit wir für Sie eine Deckungsschutzanfrage beim Versicherer halten können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen bzw. Unterlagen:

  • Wann genau hat sich welches Ereignis zugetragen, für das Deckungsschutz angefragt werden soll?
  • Den bisherigen Schriftverkehr zu diesem Ereignis, sofern vorhanden.

Nach Erhalt werden wir eine Deckungsschutzanfrage für Sie beim Versicherer halten.

Bei Haftpflichtschäden:
  • Die Schadenanzeige ausgefüllt und unterschrieben zurück
  • Den gesamten Schriftverkehr, den Sie vom Anspruchsteller erhalten haben

Bitte haben Sie Verständnis für die folgenden vorsorglichen Hinweise:

  • Erkennen Sie bitte keine Entschädigungspflicht an (z. B. durch Bezahlung einer Rechnung des Anspruchstellers) und beauftragen Sie wegen der gegen Sie gerichteten Ansprüche keinen Rechtsanwalt.
  • Falls ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt oder Klage gegen Sie erhoben wird, senden Sie uns bitte den Antrag, die Klageschrift und ggfs. die Terminvorladung zu.
  • Ergeht gegen Sie ein Mahnbescheid, erheben Sie bitte selbst fristgerecht Widerspruch und senden Sie uns Durchschriften des Mahnbescheides und des Widerspruchs.

Wichtiger allgemeiner Hinweis: Eine abschließende Prüfung und Aussage zur Kostenübernahme kann erst nach Vorlage aller angeforderter Unterlagen erfolgen.